- Mandatsprozeß
- Mandatsprozeß m юр. рассмотре́ние ме́лких уголо́вных дел без вы́зова обвиня́емого в суд (путё́м суде́бного прика́за)
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Mandātsprozeß — (lat.) hieß unter der Herrschaft des frühern gemeinen Rechts der summarische Prozeß (s. d.), bei dem der Beklagte (oder Implorat) unter gewissen Voraussetzungen, ohne vorher gehört worden zu sein, durch ein Mandat angewiesen wurde, den Kläger… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Mandat — Mandāt (lat.), Vollmacht, Auftrag, bes. der für einen Abgeordneten zur Vertretung seiner Wähler durch die Wahl; dann Vollmachtsvertrag, wodurch ein Kontrahent (Mandánt) dem andern (Mandatār) die Ausführung eines Geschäfts (Spezial M.) oder seine… … Kleines Konversations-Lexikon
Mandatsverfahren — Mandatsverfahren, s. Mandatsprozeß … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Strafbefehl — (Strafmandat), bei Übertretungen und geringfügigen Vergehen der Erlaß des Strafrichters, der dem Beschuldigten ohne vorgängiges Gehör eine bestimmte Strafe festsetzt. Die Strafe wird vollstreckbar, wenn der Beschuldigte nicht binnen einer Woche… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Strafverfügung — Strafverfügung, s. Strafbefehl und Mandatsprozeß … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Summārischer Prozeß — wurde im frühern Prozeßrecht, besonders im gemeinen Prozeß, diejenige Prozeßart genannt, bei der zum Zweck der Beschleunigung des Verfahrens Abweichungen von dem regelmäßigen Prozeßgang und Abkürzungen des letztern vorgesehen waren. Den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon